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500.
Von Seiner
oesterreichisch kaiserlichen,
zu Ungarn und Böhmen, in der Lombardey und zu Venedig in Galizien,
Lodomerien und Jllyrien,
königlichen apostolischen Majestät,
ERZHERZOGE ZU OESTERREICH,
unserem allergnädigsten Herrn
der Marie Mösner
in Gnaden anzufügen.
Seine kk. Apostolische Majestät haben Sich
mit Allerhöchster Entschließung vom 22. d. M. in An=
erkennung
Ihres ausgezeichneten Talentes und der er=
probten Kunstfertigkeit im Harfenspiele bewogen ge=
funden,
Ihnen den Titel einer
kaiserlichen Königli=
chen Kammer=Virtuosin in Gnaden zu verleihen.
Von dieser Allergnädigsten TitelsVerleihung
werden
Sie hiermit zu
Ihrer Legitimation dienstlich
in die Kenntniß gesetzt.
Karl Gf
Lanckoronski
kk. Oberstkä
merer
VomkkOberstkaemereramte
Wien am 24.
März 1861.
JEdler v Raymond
kk Truchseß und Hofrath.
INTERNATIONALE
STIFTUNG:
„MOZARTEUM”
1881
[S. 2]
[vacat]
[S. 3]
[vacat]
[S. 4]
No11f.
dem
wohlgebornen Fräulein
Diplom 1861. 24 Mär
Marie Mösner,
HarfenVirtuosin
zuzustellen
500.