[S. 1]
Zwischen Endesunterzeichneten, der Frau
Witwe Mozart
und dem Herrn
Johann André aus
Offenbach am Mayn ist heute
folgender Contract für sie und
ihre Erben geschlossen worden, daß
nämlich
1. die Frau Witwe
Mozart die Werke ihres seligen
Mannes, die in
ihrer Verwahrung mit meinem,
André's, Siegel versehen sind und
in 15. Päkken bestehen, nebst den
sub littera A. in der Beylage specificirten
Musicalien dem Herrn
André um den Preis von Drey Tausend EinHundert
und Funfzig Gulden Wiener Courant zu seinem Eigenthum überläßt.
2. Verbindet sich der Herr
André von obiger Summe zu Anfang des Monats
Februar 1800. die Hälfte, und den Rest in 6. Wochen später hier in
Wien
baar bezahlen zu lassen;
wogegen die erwähnten versiegelten Musicalien vor dem 9. Januar 1800.
dem
herrn
Paul Wranizky allhier gegen seinen,
Wranizky's, Empfangschein
und gegen die Ablieferung eines von mir,
André, ausgestellten verbindlichen
Zahlungsscheins nach obigem Inhalt und in der Form, wie die Beylage
sub
Lit. B. ausgestellt ist, einzuhändigen sind.
3. Verspricht die Frau Witwe
Mozart, sämtliche Partituren ihres Mannes, deren
Anschaffung von ihr abhängt, ohne ihr Kosten zu machen, einzig und allein
dem Herrn
André, als eine Folge dieses Contracts, unentgeldlich, aber
auf seine Kosten, nachzuliefern.
4. Verspricht Herr
André der Frau Witwe
Mozart oder ihren Erben von
jedem dieser Werke, so bald es in seiner Handlung erscheint, Vier
Exemplare
franco Wien,
Berlin oder
Hamburg unentgeldlich zu
liefern; sollte aber der Herr
André ein oder das andere Werk irgend
einem andern Musicalienverleger zur Herausgabe überlassen, so
ist er gehalten von diesen in fremdem Verlag herauskommenden
Mozartschen Werken der Frau Witwe Zwey Exemplarien
unentgeldlich
franco wie oben zu verschaffen.
5.
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5. Doch stehet es der Frau
Witwe Mozart frey, von den im Vorhergehenden
verabredeten Puncten spätestens bis zum 9. Januar 1800. noch abzugehen,
aber mit der ausdrüklichen Verpflichtung, daß sie spätestens am
gedachten 9
tn Januar ein Schreiben an mich,
André, über Festhaltung oder
Nichtfesthaltung dieses Contracts von ihrer Seite dem herrn
Paul
Wranizky gegen dessen Schein, zur Beförderung, einhändigen solle;
im Unterlassungsfalle dieser ihrer Erklärung wird der Contract
auch ihrer Seits für genehmigt gehalten.
6. So viel hingegen insbesondere die
sub lit. A specificirten Musicalien
anbelangt, ist auf den Fall, daß die sämtlichen übrigen dem herrn
André von der Frau
Witwe Mozart nicht überlassen werden
sollten, verabredet worden, wie folgt:
7. Sämtliche in
lit. A. verzeichneten Musicalien überläßt von heute an
die Frau
Witwe Mozart dem
Herrn André um den Preis von
Sechs Hundert Gulden Wiener Courant, wovon die Hälfte sogleich
bey der Auswechselung dieses Contracts und der Rest in 6. Wochen von
heute an hier in
Wien an sie oder ihre
Erben bezahlt wird.
8. In dem Fall, daß nur dieser leztere Punct zwischen den beyden Contrahenten
verhandelt werden sollte, ist der Herr
André verbunden, die
sub
lit. A. verzeichneten geschriebenen Musicalien vor dem 1
stn September 1800.
der Frau Witwe
Mozart auf seine Kosten
franco Wien,
Berlin
oder
Hamburg zurükzuliefern; bis zu welcher Zeit er jeden Gebrauch
davon machen darf.
9. Auch verspricht der Herr
André von diesen leztern
sub lit. A. verzeichneten
Musicalien gleich bey ihrer öffentlichen Erscheinung der Frau Witwe
Mozart
oder ihren Erben Fünf Exemplare von jedem Werke frey nach
Wien,
Berlin
oder
Hamburg zu liefern
10. Sollte der Herr
André ausser Stand gesezt seyn, die
sub lit. A.
verzeichneten Originalmanuscripte zum 1
stn September 1800. der
Frau
[S. 3]
Frau
Witwe Mozart oder ihren
Erben zurükliefern zu können, welcher
Termin auch allenfalls bis in die Mitte des Septembers erstrekt werden kann,
so verspricht er als eine verabredete Vergütung derselben Sechs Hundert
Gulden Wiener Courant sogleich zu bezahlen.
Dessen zu Urkund sind von vorstehendem Contract zwey gleich-
lautende Exemplare von beyden Theilen in Gegenwart der hiezu erbetenen
Herrn Zeugen unterschrieben und besiegelt worden.
So geschehen
Wien den 8
tn November 1799.
Joh: André .
[Siegel]
Constance Mozart
[Siegel]
[Siegel]
DHG von Pilgramm
k. k. HRaths Agent
als Zeuge
Nissen
[Siegel] Königl. dänischer Gesandtschaftssecretär,
als Zeuge
[S. 4]
[vacat]
[S. 5]
Beylage zum Contract zwischen der Frau
Witwe
Mozart und dem Herrn
Johann André vom
8 Nov. 1799.
Litt. A.
Originalmanuskripte.
Clavierconcert N. 3.
A dur.
für 2 Claviere N. 21.
Es dur.
N. 5.
Es dur.
N. 2.
C mol.
N. 6.
C dur.
N. 29
C. dur.
N. 17.
b dur.
Violin Rondeau N. 44. C dur.
Quintett N. 24.
C. mol.
N. 27.
Es dur.
N. 26.
D dur.
N. 25.
C dur.
Quartett N. 6.
D mol. nebst beygebundenem
Quintett b dur.
N. 36
b dur.
N. 35.
F dur.
N. 34.
D dur
N. 17.
C. dur
N. 33.
C dur.
N. 32.
A dur.
N. 31.
Es dur.
N. 30.
b dur.
N. 29
D mol.
N. 28
G dur.
N. 37.
D dur.
N. 38
C mol
Claviersonate (nicht ganz original) C dur
ferner 211. gestochne Exemplare des
Mozartschen Clavierconcerts N. 1. aus
C. Dur, welche von
Breitkopf und Härtel zu beziehen sind.
Verte
[S. 6]
Lit. B.
Formular des contractmäßigen Zahlungsscheins.
Gegen Ablieferung der von mir in 15. Päkken ver-
siegelten
Mozartischen Musicalien an Herrn
Paul Wranizky,
welcher den Empfang zu bescheinigen hat, verbinde ich mich
an die Frau
Witwe Mozart oder
ihre Erben ZweyTausend
Fünf Hundert Funfzig Gulden Wiener Währung der-
gestalt zu bezahlen, daß daran zu Anfang Februars
1800. die Summe von Ein Tausend Fünf Hundert Gulden,
der Rest aber in der Mitte des Monat Märzs 1800.
baar hier in
Wien abgeführt werden sollen.